In einer Patientenverfügung muss nicht zwingendermassen eine Vertrauensperson angegeben werden. Es können auch rein medizinische Massnahmen definiert werden. Falls Sie in Ihrer Patientenverfügung keine Vertrauensperson benennen, gilt das in der Patientenverfügung Festgehaltene. Gesetzliche Grundlage bildet Art 370 ff. ZGB.
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«Herr Doktor, brauche ich eine Patientenverfügung?»