Wenn Ihre Eltern bereits verstorben und sie nicht verheiratet sind, verfügen Sie über keine pflichtteilsgeschützten Erben. Ihre verfügbare Quote beträgt damit 100%, auf welche Sie Ihre Patenkinder als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen können.
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Ich bin ledig mit Geschwistern, meine Eltern sind bereits verstorben. Kann ich mein Patenkind/Nichte bedenken?