Die Beantwortung dieser Frage hängt von verschiedenen Dingen ab: Was steht im Darlehensvertrag? Welche Regelung wurde bezüglich Zins getroffen? Ohne Begleichung von abgemachten Schulden läge ein Erbvorbezug vor, der eine Ausgleichungspflicht potentieller anderer Erben nach sich ziehen würde.
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