In dieser Situation gibt es verschiedene Optionen. Die eine wäre: Machen Sie einen Erbvertrag. Man könnte das Haus zu einem günstigen Preis an die Tochter vermieten Die Differenz zum marktüblichem Mietwert müsste aber später bei der Erbteilung berücksichtgt werden. Stichwort „Ausgleichung“. Man kann eine Mietzinsschätzung machen und im Erbvertrag den Wert aufnehmen. So ist klar, welcher Wert nachher zwischen den Geschwistern ausgeglichen werden muss. So können Streitigkeiten vermieden werden. Für weitere individuelle Auskünfte wäre eine Beratung bei einer Fachperson empfehlenswert.
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Der Ehe- und Erbvertrag