Ja, Ihr Ehe- und Erbvertrag ist nach wie vor gültig.
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Wirtschaftliche Folgen der Ehe – Güterstand
Meine Ehefrau und ich haben 1988 einen Ehe- und Erbvertrag erstellt. Dieser wurde notariell beglaubigt und von der zuständigen Vormundschaftsbehörde genehmigt. Ist unser Vertrag heute immer noch gültig?
Ja, Ihr Ehe- und Erbvertrag ist nach wie vor gültig.
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