Nein, das müssen Sie nicht. Sie können den Vorsorgeauftrag zu Hause aufbewahren oder der beauftragten Person zur Aufbewahrung übergeben. Es empfiehlt sich jedoch, den Vorsorgeauftrag bei der zuständigen KESB zu hinterlegen. In der Regel wird dabei eine einmalige Gebühr fällig. Ihre Wohnsitzgemeinde informiert Sie diesbezüglich.
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Blogartikel:
KESB – Was muss ich beim Vorsorgeauftrag beachten?
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Vorsorgeauftrag – handschriftlich