Heutzutage ist es häufig so, dass Banken nicht mehr so rasch Konten freigeben. Sie fürchten teilweise zu Recht Doppelauszahlungen aufgrund unklarer Besitzverhältnisse. Nebst den Vollmachten wird deshalb empfohlen, dass jeder Ehegatte ein „Notgroschenkonto“ hat. Damit sollten die ersten 3 bis 4 Monate die laufenden Unterhaltskosten bezahlt werden können (Miete, Krankenkasse, etc.). Nicht berücksichtigen muss man dabei die Todesfallkosten — diese werden praktisch bei jeder Bank auf Kulanz bezahlt.
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