Der Willensvollstrecker hat die Aufgabe, eine Erbteilung vorzubereiten. Er kann die Erbteilung nicht gegen den Willen der Erben durchsetzen. Hat der Erblasser das Gefühl, es befinde sich schwieriges/hohes Vermögen im Nachlass oder die Erben könnten untereinander in Streitigkeiten gelangen, sollte der Einsatz eines Willensvollstreckers unbedingt in Betracht gezogen werden. Wenn die Nichte selber Erbin ist, sollte deren Einsatz aufgrund des Interessenskonfliktes durchdacht werden.
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