Der Vorsorgeauftrag kann entweder komplett von Hand von A–Z verfasst werden oder aber vom Notar beurkundet werden. Da beim Notar auch die Handlungsfähigkeit beglaubigt wird, kann diese Variante von Vorteil sein, um später auftauchende Diskussionen betreffend Handlungsfähigkeit aus dem Weg zu räumen.
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Wo hinterlege ich den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung?