Eine Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten ist mittels kombiniertem Ehe- und Erbvertrag möglich. Dieser muss öffentlich beurkundet werden. Gemeinsam mit den Erben ist überdies ein kombinierter Erb- und Erbverzichtsvertrag möglich, mit welchem der überlebende Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt werden kann.
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