Bei dem, was über den Pflichtteil hinausgeht, könnte man z.B. eine Nacherbeneinsetzung verfügen. Dies würde bedeuten, dass die Tochter nach Ihrem Versterben diesen Teil einer anderen Person ausliefern muss. So kann man im Voraus regeln, dass das Erbe innerhalb der Kernfamilie verbleibt und nicht dem angeheirateten Partner zufällt.
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