Ehegatten können sich gegenüber ihren Nachkommen mittels kombiniertem Ehe- und Erbvertrag meist-begünstigen. Die Errungenschaft des Erblassers wird dabei nicht Teil des Nachlasses. Dieser setzt sich nur noch aus dem Eigengut des Erblassers zusammen. Eine weitere Form der Meistbegünstigung stellt die Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Alleinerbe mittels kombinierten Erb- und Erbverzichtsvertrag dar. Dabei müssen die übrigen Erben jedoch zustimmen.
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Den Ehepartner maximal begünstigen