Ein Testament muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst sein. Nachträgliche Änderungen sind möglich. Vorliegend empfiehlt es sich, das bestehende Testament durch ein öffentlich beurkundetes Testament zu ersetzen. Anwälte, Notare und – in gewissen Kantonen – die Erbschaftsbehörden unterstützen Sie dabei.
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