Bei Eintritt des Erbfalls stellt die zuständige Erbschaftsbehörde den gesetzlichen und eingesetzten Erben im Rahmen der Testamentseröffnung eine Kopie des Testaments zu. Vermächtnisnehmer werden über Art und Höhe des Legats sowie über die Kontaktdaten der Erben informiert.
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Testament und Erbe