Die Demenzklausel ist eine Bestimmung in der letztwilligen Verfügung, die als Schutz- oder Rückfallklausel den Schutz des Erblasservermögens bezwecken soll. Sie besagt, dass eine vermögentliche Begünstigung des überlebenden Ehegatten zugunsten anderer Erben (üblicherweise der gemeinsamen Nachkommen) korrigiert werden soll, falls bei diesem der Eintritt der Urteilsunfähigkeit („Demenz“) festgestellt wurde. Damit schützt die Demenzklausel vor nachteiligen Vermögensdispositionen, aber in begrenztem Umfang auch vor dem Vermögensverzehr durch Pflegekosten.
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