Für die Erbschafts- und meist parallel dazu verlaufenden Schenkungssteuern sind die Kantone zuständig. Sie können unterschiedliche Steuersätze, Freibeträge, oder Ausnahmen von der Steuerpflicht vorsehen. Eheleute und Familienmitglieder sind meist von der Steuer ausgenommen, nähere Verwandte zahlen eine niedrigere Steuer als Dritte. DeinAdieu.ch hat die Übersicht: https://www.deinadieu.ch/ratgeber/vergleich-ueber-die-erbschaftssteuer-in-der-schweiz/
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Das Wichtigste zu Erbschafts- und Schenkungssteuern