Nein, Ehen, die beim Inkrafttreten des „neuen“ Eherechts am 01.01.1988 noch aufrecht waren, sind in das neue Recht übergegangen (aus dem ordentlichen Güterstand der Güterverbindung wurde die Errungenschaftsbeteiligung, aus dem Sondergut das Eigengut). Nur für Ehen, die bereits vor dem 31.12.1987 aufgelöst worden waren, fand noch das alte Recht, das zwischen Männern und Frauen diskriminierte, Anwendung.
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Die erbrechtliche Auseinandersetzung