Indem man Erbvorbezüge, also lebzeitige Leistungen, die auf den Erbteil angerechnet werden sollen, festhält. Das Erbschaftsamt wird eventuell nach Vorbezügen fragen. Dafür ist wichtig, dass man diese sauber dokumentiert hat. So sind die Kinder verpflichtet, diese Vorbezüge im Erbgang auszugleichen. Auch eine erbvertragliche Regelung ist möglich.
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