Im Todesfall sollten Sie reinen Tisch machen und bisher unversteuerte Werte deklarieren. Dies wird Ihnen jeder Anwalt oder Treuhänder raten, der Sie unterstützen soll. Das anzuwendende Recht bestimmt sich beim Erbrecht in der Regel über den letzten Wohnstz des Erblassers. Für den Wert einer Immbolie aus Frankreich würde sich die Schweizer Behörde mit den französischen Behörden austauschen. Bei Grundstücken können Steuern auch am Ort der gelegenen Sache anfallen. Eine Beratung kann bei internationalen Sachverhalten nützlich sein.
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