Die Umstände können den überlebenden Ehegatten zum Verkauf oder zur Aufnahme einer Hypothek zwingen, wenn dieser die Mittel nicht hat, um die anderen Erben auszubezahlen. Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch, wenn sie nicht darauf verzichten. Abhilfe können Sie bis zu einem gewissen Grad mit der Einräumung eines Wohn- oder Nutzniessungsrechts am Grundstück zugunsten Ihres Ehegatten schaffen.
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