Ein sogenanntes öffentliches Inventar kann Aufschluss geben, wenn sich die Erben unsicher sind über den Wert des Nachlasses. Dann können die Erben innert einer bestimmten Frist ausschlagen, vorbehaltlos annehmen oder auch „unter öffentlichem Inventar“ annehmen. Bei einer (vorbehaltlosen Annahme) nimmt man den Nachlass mit all seinen Aktiven und Passiven an. Wird das Erbe von allen Berechtigten ausgeschlagen, so folgt die amtliche Liquidation.
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