Ein formgültiges Testament muss in verfügungsfähigem (= handlungsfähigem) Zustand komplett handschriftlich verfasst werden und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Es muss auch gewisse inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen, da die Erben es sonst mit Klagen anfechten können (z.B. muss tatsächlich vorhandenes Vermögen an lebendige natürliche oder bestehende juristische Personen ausgerichtet werden).
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