Dies muss nicht sein. Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung können unterschiedliche Bereiche regeln und unterstehen unterschiedlichen Formvorschriften. Im Vorsorgeauftrag können Sie Drittpersonen mit der persönlichen (inklusive medizinischen), rechtsgeschäftlichen oder finanziellen Fürsorge für den Fall beauftragen, dass Sie dauerhaft handlungsunfähig werden. Die Patientenverfügung äussert sich vorrangig zu (un)erwünschten Behandlungs- und Lebenserhaltungsmethoden.
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Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung – brauche ich beides?