Das hängt von Art und Umfang der Vollmacht ab. Es gibt gewöhnliche Stellvertretungsvollmachten unter Lebenden, die mündliche oder schriftliche Form haben können und zusammen mit der Urteilsfähigkeit einer Partei erlöschen. Hinzu kommen Vorsorgevollmachten und z.B. die Bestellung eines Willensvollstreckers auf den Todesfall, die üblicherweise Schriftform haben. Es gibt Muster im Internet. Eine schriftliche Vollmacht muss unterschrieben sein. Die Unterschrift kann beglaubigt werden.
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