Die Begünstigte (Frau) muss – je nach Land – in ihrem Wohnsitzstaat Steuern zahlen. Ergänzung: In der Schweiz ist die Erbschaftssteuer kantonal geregelt. Dort muss man in jedem Kanton einzeln schauen, wie die Sache geregelt ist. Nahe Angehörige (z.B. Nachkommen oder eben Ehegatten) sind in den meisten Kantonen steuerbefreit. In Zürich kann die Steuer bei nicht nahe stehenden Personen bis an die 40% betragen.
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