Ein Vermächtnis (auch genannt „Legat“) ist eine Schenkung auf den Tod hin. Deshalb müssen die Formvorschriften der letztwilligen Verfügungen eingehalten sein. Also bei einem handschriftlichen Testament: von vorne bis hinten mit Hand geschrieben (inkl. Unterschrift und Datum sowie Erstellungsort). Der Vermächtnisnehmer hat einen Herausgabeanspruch gegenüber den Erben und wird nicht Teil der Erbengemeinschaft.
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Das Vermächtnis (Legat) – Schenkung von Todes wegen?