In der Schweiz muss man sich aktiv dafür entscheiden und einen Organspendeausweis ausfüllen. Ob die Organe spendetauglich sind, wird vor der Entnahme von Fachärzten beurteilt.
Durch die Annahme des neuen Transplantationsgesetzes durch das Schweizer Stimmvolk am 15. Mai 2022 wird die aktuell geltende Regelung angepasst. Das neue Gesetz tritt frühestens ab dem 01. Januar 2025 in Kraft und sieht vor, dass künftig diejenigen Personen, die ihre Organe nicht spenden wollen, ihren Willen explizit in einem Register des Bundes festhalten müssen.
Weiteres zum Thema
Regelung der Organspende in der Schweiz (Stand 2024)
Organspende Schweiz: Wie Sie Klarheit schaffen