Das Familiengrab
In einem Familiengrab werden mehrere Verstorbene, in der Regel Mitglieder derselben Familie, auf gemeinsamen Wunsch hin nahe beieinander beerdigt. Wer das Nutzungsrecht daran erwirbt, entscheidet auch, wer danach im Familiengrab bestattet werden darf (aber nicht muss).
Es wird unterschieden zwischen einstelligen und mehrstelligen Familiengräbern, je nachdem, wie viele Personen innert einer durch die Friedhofsverwaltung individuell festgelegten Ruhephase (meist 20–30 Jahre) begraben werden können. An sogenannten Tiefgrabstellen können, wie an mehrstelligen Grabplätzen, mehrere Personen innerhalb einer Ruhephase bestattet werden. Die Einteilung variiert mit den Friedhofsreglementen, die meist Sache der Gemeinde sind.
Das Familiengrab ist ein Wahlgrab, was bedeutet, dass es schon vor Eintritt eines Sterbefalles ausgewählt und reserviert werden kann. Da dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, macht es vor allem dann Sinn, wenn Sie dabei einen ganz bestimmten Platz im Kopf haben. Neben der Lagebestimmung haben Sie auch zahlreiche Freiheiten hinsichtlich der Gestaltung Ihres Familiengrabes. Die Pflege der Grabstätte ist mit Blick auf ihre grössere Fläche und die Individualisierung (im Vergleich zum Reihengrab) teurer.
Die Mietdauer eines Familiengrabes am Friedhof ist meist beschränkt (Bsp. Zürich: 50 Jahre), aber auf Wunsch verlängerbar. So bleibt das Familiengrab über mehrere Generationen als Ort, an dem die Verblichenen wieder zueinander finden, verfügbar.
Das Gemeinschaftsgrab
In einem Gemeinschaftsgrab werden mehrere zusammengehörige Personen gemeinsam bestattet. Das Gemeinschaftsgrab kann als Wahlgrab, Reihengrab (jeweils mit Namensvermerk) oder als anonymes Grab (ohne Namen) vorkommen. Gemeinschaftsgräber existieren sowohl im Zusammenhang mit Sargbestattungen als auch mit Urnenbestattungen. In diesem Sinne ist ein Familiengrab die häufigste Unterart des Gemeinschaftsgrabes. Neben Familiengräbern sind häufige Formen des Gemeinschaftsgrabes solche von geistlichen Ordensgemeinschaften oder Soldatengräber. Vereinzelt kommen auch Gemeinschaftsgräber vor, die unter einem bestimmten Motto stehen, und für alle, die sich damit identifizieren, oder Mitglieder der entsprechenden Gemeinschaft wählbar sind.
Beim gewöhnlichen Gemeinschaftsgrab kann auf Wünsche hinsichtlich Grabstein und Bepflanzung oft keine Rücksicht genommen werden, was wiederum Aufwand für die Grabpflege spart. Das Gemeinschaftsgrab gilt damit als kostengünstige Alternative zum Einzelgrab. Der Sonderfall des Familiengrabes kann aber durch dort gestattete individuelle Gestaltungs- und Lagewünsche eine sehr breite Preisspanne abdecken.