Das Frühgeborenengrab
Dass verstorbenen Frühchen überhaupt eine ordentliche Bestattung zuteil wird, ist nicht selbstverständlich. Laut Art. 9 der Schweizerischen Zivilstandsverordnung werden nur Lebendgeburten sowie Totgeburten (nach gesetzlicher Definition ab einem Gewicht von mindestens 500 Gramm oder einer Schwangerschaft von mehr als 22 Wochen) ins Zivilstandsregister aufgenommen. Über lange Zeit leiteten die kantonalen Behörden daraus das Recht auf eine Bestattung sowie eine Grabstätte, die diese Bezeichnung verdienen, ab und tun dies zu Teilen noch heute.
Langsam findet hier jedoch ein Umdenken und eine Sensibilisierung statt. Beispielsweise am Zürcher Friedhof Nordheim oder in der Stadt Bern gibt es nunmehr auch eine Gedenkstätte für Kinder, die die obenstehenden Kriterien nicht erfüllen. Auch ihnen kann damit eine Erdbestattung oder eine Kremation zuteil werden. Dass es den Eltern freigestellt wird, wie sie mit dem Schicksal ihres Kindes umgehen möchten, hilft vielen bei der Bewältigung dieser schweren Zeit. Eine Zeremonie erinnert daran, dass ein Mensch verstorben ist, und die Grabstätten schaffen etwas, das von ihm bleibt.
Das Kindergrab
Klarer ist die Situation bei Kindergräbern. Dabei handelt es sich nach der gängigsten Definition um Grabstätten für Kinder, die vor der Vollendung ihres fünften Lebensjahres verstorben sind. Solange die Kinder die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beurkundung der Geburt erfüllen, haben sie ein Anrecht auf eine Bestattung. Die Eltern haben das Recht, den Namen des Kindes ins Zivilstandsregister eintragen zu lassen. Dieser Name wird dann auch auf den Grabstein graviert.
Da Kinder nicht verfügungsfähig sind, nehmen auch die übrigen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem letzten Abschied von ihrer Tochter bzw. ihrem Sohn die Eltern wahr – sie können sich, ähnlich wie bei der Bestattung von Erwachsenen, zwischen Erdbestattung und Kremation, Wahlgrab und Reihengrab, Einzelgrab und Gemeinschaftsgrab entscheiden sowie die Grabstätte individualisieren. Bestattungsinstitute bieten häufig eigene Särge oder Urnen für Kindergräber an und können darüber hinaus bei der Trauerbewältigung helfen oder kompetente Unterstützung vermitteln.
Kinder, die sehr früh verstorben sind, hatten lange gar keinen Anspruch auf eine Bestattung und eine Grabstätte. Inzwischen ist das an vielen Orten zum Glück anders. Bei der Bestattung eines Kindes kommt den Eltern eine ganz wesentliche Rolle zu, die für sie in der traurigen Zeit nach dem Verlust nicht einfach ist. Professionelle Betreuung hilft, in Würde Abschied zu nehmen.
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