Bestattungswesen – das Geschäft mit dem Tod?

Was tut ein Bestatter in der Schweiz? 

Der Bestatter ist im Todesfall häufig der erste Ansprechpartner und Ratgeber für Betroffene. Bevor Sie einen Bestatter beauftragen, sollten Sie Klarheit darüber erlangen, welche Leistungen sein Angebot umfasst, ob er gegebenenfalls auf eine bestimmte Art der Beisetzung spezialisiert ist und ob er sich in der Lage sieht, Ihre Vorstellungen in die Realität umzusetzen.

Das Berufsfeld des Bestatters beginnt bei der Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort, gegebenenfalls auch bei der Unfallbergung. Es erstreckt sich über die hygienische Versorgung, die kosmetische Behandlung sowie die Einkleidung, Einbettung in einen Sarg und, gegenbenenfalls, die Aufbahrung bis zum gesamten Arrangement einer Bestattung mit kirchlicher oder weltlicher Trauerfeier und der Beisetzung von Sarg oder Urne. Zusätzlich unterstützt und berät der Bestatter die Hinterbliebenen bei Behördenwegen, Überführungen und Erledigungen, da vielen Hinterbliebenen in der Ausnahmesituation der Überblick fehlt. So kann der Bestatter mit seiner Erfahrung eine wertvolle Stütze sein.

Übernimmt ein Bestatter eine gewisse Aufgabe nicht, ist es wahrscheinlich, dass er durch Kontakte und Vernetzung Fremdleistungen vermitteln kann. Den Betroffenen bleibt damit die Suche nach geeigneten Angeboten erspart, und eine gewisse Vertrauensgrundlage ist ebenfalls bereits geschaffen.

Welche Massnahmen sollte man in jedem Fall treffen?

Grundlegend für die Vorsorge ist zunächst eine Bestattungsverfügung, in der ein Verstorbener seine letzten Wünsche für die Bestattung angibt. Sie ist vorgesehen, damit Gemeinde, Behörden und Angehörige auf eindeutig geäusserte und schriftlich festgehaltene letzte Wünsche eingehen können. Es wird erwartet, dass ihre praktische Bedeutung weiter zunimmt, da die Gesellschaft altert und die Bestattungsverfügung Wünsche absichert, falls keine überlebenden Angehörigen mehr übrig sind, die sich um Bestattungszeremonie und Grabstätte kümmern können. Auch kann oder möchte nicht jeder mit seiner Familie über den Tod sprechen. Dies bereitet aber im Trauerfall Probleme, wenn es den Angehörigen schwerfällt, im Namen des Verstorbenen Entscheidungen zu treffen. Die Bestattungsverfügung setzen Sie idealerweise gemeinsam mit dem Bestatter Ihres Vertrauens auf. Verwahren Sie diese getrennt von einem allfälligen Testament und lassen ihn eine Kopie aufbewahren, damit Ihre Wünsche klar kommuniziert und jederzeit verfügbar sind.

Kann man finanziell vorsorgen, um ein würdiges Begräbnis zu gewährleisten?

In der Tat bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, für den Sterbefall die finanziellen Mittel sicher- und bereitzustellen:

Einerseits können Sie einen Vorsorgevertrag abschliessen. Dieser kann inhaltlich einer Bestattungsverfügung nahekommen und entsprechend die Modalitäten der Beisetzung festlegen, eine Vorfinanzierung regeln: Im Zuge des Vertragsabschlusses werden die Bestattungskosten bereits an das Bestattungsunternehmen entrichtet, wobei sich die Einrichtung eines Treuhandkontos zur Insolvenzabsicherung empfiehlt. Der schweizerische Bestatterverband SBV stellt das Konto für private Bestatter zur Verfügung.

Andererseits besteht die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung abzuschliessen. Darunter versteht man eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme. Sie soll vor allem die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Trauerfall verbundene Aufwendungen abdecken, um die Hinterbliebenen nicht mit diesen Kosten zu belasten, aber insbesondere auch, um eine angemessene Beerdigung sicherzustellen, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind.

Bei finanziellen Engpässen, die solche Vorsorgemassnahmen nicht zulassen, können Sie mit Bestattern eventuell eine individuelle Finanzierung vereinbaren. Zudem bieten viele kantonale Bestattungsämter schlichte Bestattungen kostenfrei an. Da die Prozesse dort stark routiniert ablaufen, kann eine solche amtliche Bestattung zulasten der individuellen Wünsche gehen; es empfiehlt sich ein Termin zur Absprache und Klärung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Was kostet eine Beerdigung in der Schweiz?

Die konkreten Preise einer Bestattung in der Schweiz weichen regional mitunter deutlich voneinander ab. Dies hängt nicht zuletzt  mit der unterschiedlichen Organisation des Bestattungswesens zusammen: In den Kantonen der östlichen Schweiz dominiert die öffentliche Verwaltung und nimmt Einfluss auf die Preisbildung, während im Süden (z.B. Tessin) und Westen (Bern, Luzern) mehrheitlich privatwirtschaftliche Unternehmen im freien Wettbewerb Bestattungsaufgaben erfüllen. Wir haben online Beispiele unterschiedlicher Bestattungspakete berechnet, die im Folgenden beschrieben werden.

Bestattungskosten Basel

DeinAdieu Bestattungsplaner – Stadt Basel

Die schlichte Bestattung ist in Basel ausserordentlich günstig, entscheidet man sich jedoch für eine individuelle Bestattungsart, so muss man mit mehreren tausend Franken rechnen. Das verhältnismässig aufwändige traditionelle Begräbnis ist, wie im Rest der Schweiz, klar am teuersten.

Bestattungskosten Zürich

DeinAdieu Bestattungsplaner – Stadt Zürich

Während in Zürich die schlichte Bestattung doppelt bis dreifach so teuer ist wie in Basel, sind die umfangreicheren Pakete signifikant günstiger als im Norden. Angesichts der allgemein hohen Unterhaltsausgaben im Kanton Zürich ist dieser Umstand wohl der öffentlichen Regulierung des Bestattungswesens zuzuschreiben.

Bestattungskosten Luzern

DeinAdieu Bestattungsplaner – Stadt Luzern

Im privatwirtschaftlich dominierten Luzern liegen die Bestattungspreise in jeder Hinsicht deutlich, um teilweise mehrere tausend Franken, über den regulierten ostschweizerischen Beispielen. Ein liberalisiertes Bestattungswesen muss also nicht zwingend zu Preissenkungen durch Wettbewerb führen.

Bestattungskosten Bern

DeinAdieu Bestattungsplaner – Stadt Bern

Weiter im Westen, in Bern, setzt sich der Trend zur teureren Beerdigung trotz Wettbewerb fort. Hier schlägt bereits die schlichte Bestattung mit dem zirka Zehnfachen des Basler Äquivalents zu Buche. Auch die anderen Pakete belaufen sich teilweise auf ein Vielfaches der Kosten im Osten der Schweiz.

Die Preise variieren also, wie dargestellt, regional signifikant, was ausschlaggebend für die Planung und Finanzierung sein wird. Konkrete Voranschläge können Sie beim Bestatter Ihres Vertrauens oder dem zuständigen Bestattungsamt erhalten, auch hier ist Ihnen DeinAdieu.ch gerne behilflich: +41 44 500 52 37.

Welche Überlegungen sollte man treffen und was dem Bestatter des Vertrauens kommunizieren?

Neben der Entscheidung zwischen Kremation mit möglicher Naturbestattung und der Erdbestattung mit Sarg gibt es vier wichtige Punkte in der Ausgestaltung der Trauerzeremonie, über die Sie sich Gedanken machen sollten:

  • Einladungen & Traueranzeigen: Wen möchte ich an meine Beerdigung einladen? Wer soll über einen Trauerfall informiert werden, wie gross soll meine Trauergemeinde sein? Schwierig ist dabei die Frage, ob Sie einzelne Personen ausladen können oder dies tatsächlich möchten. Es empfiehlt sich nach Möglichkeit eine bilaterale Klärung im Einzelfall.
  • Aufbahrung: Wünsche ich mir eine Aufbahrung und ist diese Gelegenheit zur Abschiednahme für meine Angehörigen sinnvoll?
  • Kleidung: In welchem Gewand möchte ich beigesetzt beziehungsweise kremiert werden? Sie können private Kleidungsstücke vorbereiten, traditionell legen Bestatter den Toten Sterbehemden oder weisse Hemden an.
  • Schmuck & Ornamente: Soll es einen Blumenschmuck und allenfalls eine Blumenspende geben? Möchte ich eine musikalische Begleitung der Trauerfeier, wenn ja, gibt es bestimmte Liederwünsche? Soll es einen Trauerredner geben, wenn ja, wer ist dafür geeignet, und gibt es Dinge, die er wissen sollte?

Der Bestatter wird im Trauerfall die wichtigste Ansprechperson der Betroffenen sein. Seine Aufgaben erschöpfen sich nicht in blosser Logistik. Sie haben immer mehr beratenden und betreuenden Charakter. Es ist daher wichtig, zeitgerecht Kontakt aufzunehmen und eine Vertrauensbasis herzustellen. Mit Ihrem Bestatter können Sie eine Bestattungsverfügung abfassen, um Wünsche für den Sterbefall verbindlich festzuhalten. In Sachen Finanzierung kann er Ihnen ebenso beratend zur Seite stehen. Der Bestatter sollte über die wichtigsten Aspekte (namentlich Bestattungsform, Trauergemeinde, Aufbahrung, Kleidung sowie Grabschmuck) der Beisetzung vorab informiert sein, um diese organisieren zu können.

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