Die Personensorge beinhaltet das körperliche, geistige und seelische Wohl. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer muss eine natürliche Person sein. Bei der Personensorge existieren teilweise Überschneidungen mit der Patientenverfügung (siehe unten).
Beispiel:
- Aufenthaltsfragen
- Pflege (Personal/Spitex)