Selbstbestimmung am Lebensende – Möglichkeiten der Testamentsspende
Früher war alles anders. Einst bestimmten Kirchen und Gesellschaftsnormen, unter welchen Umständen gelebt, gestorben, wie getrauert und nach welchen Regeln zur Wahrung der sozialen Sicherheit vererbt werden soll.
Selbstbestimmung als Selbstverständlichkeit
Heute gestalten wir das individueller – heute müssen wir dies sogar aufgrund unserer vielfältigen Lebensentwürfe: Das medizinisch Machbare ist für den Einzelnen nicht immer wünschbar. Trauerrituale werden öfters frei gestaltet. Zudem zeichnet sich beim Erben mit der bevorstehenden Erbrechtsrevision eine Öffnung zu mehr Gestaltungsfreiraum mit einer Lockerung im Pflichtteilsrecht ab. Längst haben die Sozialversicherungen die Funktion der Pflichtteile im Erbrecht – nämlich die Absicherung der Nachkommen – übernommen.
Eine Schweiz, in der drei Viertel der Betagten ihre Selbstbestimmung geregelt haben
Nur 20% der betagten Menschen verfügen über ein Testament. DeinAdieu ermutigt die Bevölkerung in der Schweiz zur breiten Wahrnehmung der Selbstbestimmung im Hinblick auf medizinische, organisatorische, rechtliche und emotionale Fragestellungen am Lebensende. Wir möchten eine Schweiz schaffen, in der drei Viertel aller Betagten ihre Selbstbestimmung formell festhalten.
Bleibendes über das Lebensende weitergeben
An dieser Stelle verschafft DeinAdieu geprüften Schweizer Hilfswerken Gehör: Wir möchten die Bevölkerung umfassend über die Möglichkeit einer Testamentsspende aufklären. Menschen, die auf ein glückliches Leben zurückblicken und etwas Bleibendes über ihr Lebensende weitergeben möchten, soll dieser Schritt über DeinAdieu erleichtert werden.
Jeder zwanzigste vererbte Franken an ein Schweizer Hilfswerk
Nur 3-4 Promille – also nur jeder dreihunderdste Franken – der Erbmasse geht derzeit an Schweizer Hilfswerke. DeinAdieu möchte eine Schweiz schaffen, in der jeder zwanzigste vererbte Franken über ein geprüftes Schweizer Hilfswerk einem gemeinnützigen Zweck zugutekommt.