Die beste Vorsorgeregelung nützt Ihnen nichts, wenn Sie im Bedarfsfall nicht (von der richtigen) Person gefunden und der zuständigen Behörde eingereicht wird. Es ist nicht sinnvoll, die Originaldokumente beim Erblasser zuhause aufzubewahren, weil unklar ist, wer sie dereinst finden wird.
Praktische Tipps: So bewahren Sie Ihre Vorsorgedokumente richtig auf
- Wenn Sie urteilsunfähig werden, sollte die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) rasch von Ihrem Vorsorgeauftrag erfahren. Darum geben Sie das Original Ihres Vorsorgeauftrags am besten dem Vorsorgebeauftragten zur Aufbewahrung und eine Kopie davon an geeignete Angehörige.
- Das Original der Patientenverfügung bewahren Sie zu Hause auf und geben je eine Kopie davon Ihrem Hausarzt, geeigneten Angehörigen und/oder einer neutralen Vertrauensperson. Auf der Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse können Sie eintragen lassen, dass Sie eine Patientenverfügung aufgesetzt haben und wo sie hinterlegt ist.
- Den Organspende Ausweis sollten Sie bei sich tragen, zum Beispiel im Portemonnaie. Dort wird er im Notfall am schnellsten gefunden.
- Ihre Anordnungen für den Todesfall sind bei Angehörigen, einer Vertrauensperson und/oder dem Willensvollstrecker am besten aufgehoben.
- Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag hinterlegen Sie am besten bei einem Notariat oder bei Ihrem Willensvollstrecker.
Vgl. ferner die Beilage: Übersicht über das Erbschaftsverfahren (kantonales Behördenverzeichnis)
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