Erbschaftssteuern sind kantonal geregelt. Wenn es sich nicht um eine nahe verwandte Person handelt, wie etwa Ihre Kinder, fällt in der Regel eine Erbschaftssteuer an. Die Erbschaftssteuer ist aber oft auch für entferntere Verwandte günstiger als für Personen, zu denen keine familiäre Beziehung besteht.
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