Dies wäre grundsätzlich möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Adoption erfüllt sind. In dem Fall entfällt für Ihr Patenkind aber das Kindesverhältnis zu und das Erbe von den leiblichen Eltern, bzw., es müsste dafür dieses Erbe dann versteuern.
Weiteres zum Thema:
https://www.deinadieu.ch/ratgeber/erbschafts-und-schenkungssteuern-treffen-nichtverwandte-staerker/
https://www.deinadieu.ch/ratgeber/befreiungen-von-erbschafts-und-schenkungssteuern-nutzen/
https://www.deinadieu.ch/ratgeber/aussereheliche-kinder-stiefverwandte-und-adoptivkinder/