Wenn die Vermögenswerte zu Lebzeiten an die Kinder übergeben werden und man dann zum Sozialfall wird, werden diese Vermögenswerte herbeigezogen. Früher gab es noch zeitliche Beschränkungen, wie weit zurück die Behörden greifen konnten. Dies ist heute aber nicht mehr der Fall. Auch im Falle der Nutzniessung verbleibt das Eigentum bestehen, und die Liegenschaft wird bei Bedarf verwertet.
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