Wie der Name beim «Ehevertrag» oder «Erbvertrag» bereits sagt, handelt es sich dabei um einen Vertrag. So müssen zwei oder mehr Personen etwas in einem Dokument vereinbaren und dieses dann unterzeichnen. Der Ehevertrag steht ausschliesslich Verheirateten zur Verfügung. Bei einem Erbvertrag können auch weitere Personen wie beispielsweise die Kinder oder weitere Erben Vertragsparteien sein. Häufig werden ein Ehevertrag und ein Erbvertrag zusammen abgeschlossen, um nicht nur die güterrechtlichen Folgen, sondern auch die Erbfolge zu vereinbaren. Beim Testament wiederum handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung, was mit dem Nachlass im Todesfall geschehen soll.
Der Hauptunterschied zwischen Ehe-/Erbvertrag und Testament besteht darin, dass ein Testament eigenhändig erstellt wird und jederzeit abänderbar und widerrufbar ist. Bei einem Ehe- oder Erbvertrag wird immer die Zustimmung aller Vertragsparteien benötigt. Sei dies zum Vertragsabschluss oder für spätere Änderungen (Ergänzungen, Abänderungen oder die Aufhebung). Vorteil eines Ehe- /Erbvertrags ist somit die Beständigkeit, wohingegen diese Schwerfälligkeit auch als Nachteil aufgefasst werden kann. Die genauen Vor- und Nachteile hängen also von den konkreten Umständen ab.
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