Da die Steuerhoheit bei den Kantonen liegt, hängt die Antwort auf diese Frage vom jeweiligen Wohnsitzkanton des Erblassers ab. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Erbschaftssteuer höher wird, desto weiter entfernt der Erbe / die Erbin mit dem Erblasser verwandt ist.
In Bern ist zum Beispiel innerhalb des engeren Familienkreises (Ehegatten und Nachkommen) keine Erbschaftssteuer vorgesehen. Ein Stiefsohn sowie Pflegekinder werden nach einer gewissen Pflegedauer den Nachkommen gleichgestellt. Somit ist auch für sie keine Erbschaftssteuer geschuldet. Ähnliche Regelungen bestehen in anderen Kantonen wie Zürich, Basel oder St. Gallen.
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