Nach Annahme der Referendumsvorlage «Ehe für alle» können in der Schweiz seit dem 1. Juli 2022 auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Davor stand ihnen nur die eingetragene Partnerschaft zur Verfügung. Bereits eingetragene Partnerschaften bleiben zwar bestehen, die neue Eintragung einer Partnerschaft ist jedoch seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr möglich. Zudem können Paare ihre eingetragene Partnerschaft neu in eine Ehe umwandeln.
Um Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihre eingetragene Partnerschaft wurde vor dem 1. Juli 2022 im Personenstandsregister beurkundet.
- Ihre eingetragene Partnerschaft wurde nicht aufgelöst.
- Die Partner:innen sind handlungsfähig.
Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe umfasst grundsätzlich folgende vier Punkte, wobei einzelne Aspekte je nach Zivilstandsamt auch abweichen können.
1. Terminvereinbarung:
Die gemeinsame Erklärung über die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe können Sie bei jedem schweizerischen Zivilstandsamt abgeben. Dafür müssen Sie im Voraus telefonisch einen Termin vereinbaren.
2. Feierliche oder nicht feierliche Umwandlung:
Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe kann entweder in einem feierlichen oder in einem nicht feierlichen Rahmen stattfinden.
- Nicht feierliche Umwandlung: Die Umwandlung findet ohne Zeugen und ohne Gäste in einem Besprechungszimmer des Zivilstandsamts statt.
- Feierliche Umwandlung: Die Umwandlung findet in der Anwesenheit von zwei von Ihnen gewählten, volljährigen und urteilsfähigen Zeug:innen statt. Zudem können je nach gewähltem Lokal auch Gäste teilnehmen. Als Trauungslokale kommen bei der feierlichen Umwandlung ein Trauungslokal des Zivilstandsamts oder ein externes Trauungslokal infrage.
3. Benötigte Dokumente
Zur Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe sollten Sie Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass mitnehmen. Falls Sie keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, sollten Sie zudem Ihren Niederlassungsausweis oder Ihren Ausländerausweis mitbringen.
Auch die beiden volljährigen und urteilsfähigen Zeug:innen bei der feierlichen Umwandlung müssen sich mit Pass oder Identitätskarte ausweisen.
Falls Sie die Umwandlungserklärung in einem Zivilstandsamt ausserhalb Ihres Wohnsitzkantons vornehmen, wird zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung benötigt.
4. Gebühren
Vor Ort müssen Sie eine Gebühr bezahlen:
- Die Umwandlungserklärung kostet CHF 75.
- Für die feierliche Umwandlung müssen Sie einen Zuschlag bezahlen und für besondere externe Trauungslokale fallen zusätzliche Kosten an.
- Falls Sie eine Bestätigung der Umwandlung möchten, kostet diese zusätzlich CHF 30.
Die Umwandlungserklärung wirkt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Eintragung der Partnerschaft für Belange, welche an die Dauer der Ehe anknüpfen (insbesondere für den nachehelichen Unterhalt, den Vorsorgeausgleich oder für eine Einbürgerung). Die Umwandlung hat zudem keinen Einfluss auf die Namenswahl des Paares. Sie können also keinen gemeinsamen Familiennamen wählen, wenn Sie bei der Eintragung Ihrer Partnerschaft Ihre Namen behalten haben. Dies gilt auch umgekehrt: So können Sie nicht die eigenen Namen wählen, falls Sie zuvor einen gemeinsamen Familiennamen gewählt haben. Ausführungen zu den weiteren rechtlichen Folgen der Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag.
Weiteres zum Thema:
Die Ehe für alle kommt – was ändert sich?
Unterschied von Ehe und eingetragener Partnerschaft
Vorlage Ehevertrag/Erbvertrag