Wenn eine Person bei medizinischen Eingriffen ihren Willen nicht mehr äussern kann, greifen die behandelnden Ärzte auf die Patientenverfügung zurück. Dies ermöglicht den Ärzten, den Willen des Patienten / der Patientin zu berücksichtigen.
In einer Patientenverfügung können Sie festhalten, welchen medizinischen Behandlungen Sie zustimmen und welchen nicht. So kann beispielsweise auch eine Reanimation ausgeschlossen werden. Zudem können Sie in der Patientenverfügung eine Vertretungsperson bestimmen, die über nicht von Ihnen geregelte medizinische Massnahmen entscheidet. Damit eine Patientenverfügung Wirkung entfalten kann, müssen die Ärzte über deren Bestehen Bescheid wissen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, der Vertretungsperson und Ihrem Hausarzt eine Kopie zuzustellen. Zudem können Sie auf der Krankenversicherungskarte vermerken/eintragen, dass eine Patientenverfügung besteht und wo Sie die Patientenverfügung hinterlegt haben. In jedem Fall empfiehlt es sich, vorab die medizinischen Massnahmen und die Patientenverfügung mit dem (Haus-)Arzt zu besprechen.
Auf Dein Adieu können Sie auch Ihre Patientenverfügung erstellen.
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