Im Ausland geschlossene Ehen werden in der Schweiz grundsätzlich anerkannt. Das gilt neu auch für gleichgeschlechtliche Ehen: Seit dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten. Sie sind somit gemischtgeschlechtlichen Paaren gleichgestellt. Dasselbe gilt auch für im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen.
Vor dem 1. Juli 2022 stand gleichgeschlechtlichen Paaren nur die «eingetragene Partnerschaft» zur Verfügung. Dies galt auch bei der Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen. Diese Ehepaare erhielten bei der Anerkennung vor dem 1. Juli 2022 den Zivilstand «eingetragene Partnerschaft».
Die Behörden passen den Zivilstand nicht automatisch an, obwohl gleichgeschlechtliche Ehen heute anerkannt werden. Die betroffenen Paare können jedoch die Aktualisierung ihres Zivilstandes beantragen. Das Gesuch ist bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons einzureichen. Die Behörde ändert dann den Zivilstand von «in eingetragener Partnerschaft» zu «verheiratet».
Weiteres zum Thema:
Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Die gleichgeschlechtliche Ehe in der Schweiz
Eingetragene Partnerschaft in Ehe umwandeln
Die Möglichkeiten eines Ehevertrags