Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr auf eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl übertragen.
- Der Vorsorgeauftrag muss eigenhändig verfasst oder öffentlich beurkundet sein. Sie müssen im Zeitpunkt der Errichtung handlungsfähig, d.h. volljährig, und urteilsfähig sein. Um in Kraft zu treten, muss der Vorsorgeauftrag nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit durch die KESB validiert werden.
- Bei der Erstellung einer Vorlage unterstützt Sie der Vorsorgeauftragsgenerator von DeinAdieu. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da support@deinadieu.ch).
Was umfasst der Vorsorgeauftrag?
Das schweizerische Erwachsenenschutzrecht kennt zwei zentrale Instrumente zur eigenen Vorsorge: den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. Die Patientenverfügung befasst sich allein mit medizinischen Massnahmen. Der Vorsorgeauftrag ist deutlich umfangreicher und bezieht sich auf die Personen- und Vermögenssorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr. Der Begriff verdeutlicht, dass es nicht nur um das Recht geht, eine urteilsunfähige Person zu vertreten, sondern auch um die Pflicht, für sie zu sorgen – es handelt sich (auch) um einen Auftrag.
Der Vorsorgeauftrag umfasst drei Bereiche:
- Die Personensorge betrifft das körperliche und psychische Wohlergehen, wie beispielsweise die Bestimmung des Aufenthaltsorts, der Tagesplanung, der Ernährung. Teilweise gibt es hier Überschneidungen mit der Patientenverfügung, namentlich wenn sich die Frage der Einwilligung zu medizinischen Behandlungen stellt. Dann gilt es darauf zu achten, dass der Vorsorgeauftrag und eine allfällige Patientenverfügung einander nicht widersprechen bzw. dass die zuständigen Personen sich miteinander koordinieren.
- Bei der Vermögenssorge delegieren Sie die Verantwortung für Ihr Vermögen, wie z.B. die Verwaltung von Bankkonten und Wertschriften oder die Bezahlung von Rechnungen und Steuern. Die Person, die mit der Vermögenssorge beauftragt ist, sorgt auch für die Deckung Ihrer Lebenskosten, indem sie z.B. Einkäufe budgetiert oder Pflege- und Behandlungskosten begleicht. Es ist grundsätzlich möglich, der im Vorsorgeauftrag bezeichneten Person Weisungen für die Vermögensverwendung zu erteilen.
- Mit der Vertretung im Rechtsverkehr regeln Sie die Vertretung gegenüber Behörden, Geschäftspartnern und anderen Dritten. Wer mit der Vertretung im Rechtsverkehr beauftragt ist, darf an Ihrer Stelle Verträge unterzeichnen, Willenserklärungen abgeben, etc. Daher empfiehlt es sich, vertrauenswürdige und rechtskundige Personen, wie etwa einen Anwalt oder eine Anwältin, zu nominieren.
Sie können frei entscheiden, ob der Vorsorgeauftrag alle drei oder nur einzelne Bereiche umfassen soll. Der Vorsorgeauftrag kann sich auch auf einzelne Rechtsgeschäfte beschränken oder konkrete Handlungsanweisungen erteilen. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, die Aufgaben präzise zu umschreiben.
Der Vorsorgeauftrag ist aber auch gültig, wenn einfach eine bestimmte Person umfassend mit der «Wahrung der Interessen im Fall der Urteilsunfähigkeit» beauftragt wird. In diesen Fällen wird man annehmen, dass es sich um einen umfassenden Vorsorgeauftrag für alle drei Bereiche handelt.
Wen kann ich wie beauftragen?
Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie jemanden beauftragen, stellvertretend für Sie zu handeln, falls Sie selbst urteilsunfähig werden sollten. Wer einen Vorsorgeauftrag errichten möchte, muss handlungsfähig, d.h. volljährig und urteilsfähig, sein. Das bedeutet, dass man im Zeitpunkt der Errichtung über 18 Jahre alt sein und die Tragweite der Entscheidung, einen Vorsorgeauftrag zu verfassen, verstehen können muss. Der Vorsorgeauftrag muss – wie ein Testament – entweder öffentlich beurkundet oder eigenhändig niedergeschrieben und am Ende mit Unterschrift und Datum versehen werden. Hält er diese Formvorschriften nicht ein, so kann er keine Wirkungen entfalten.
Die zu beauftragende Person ist im Vorsorgeauftrag namentlich zu bezeichnen; zudem ist es sinnvoll, ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) anzugeben. Sie können sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person, wie z.B. eine gemeinnützige Organisation, beauftragen. Sie können auch mehreren Personen zusammen den Auftrag erhalten, Sie sollten dann aber genau beschreiben und abgrenzen, wem welche Kompetenzen zustehen.
Ein Beispiel: Für die Personensorge ist es oft sinnvoll, nahe Angehörige, ein Hilfswerk oder eine Spitex-Organisation zu benennen; für die Vermögenssorge eine Bank oder ein Treuhandbüro; für die Vertretung im Rechtsverkehr ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt meist die beste Wahl.
Sie können dem kantonalen Zivilstandsamt melden, dass Sie einen Vorsorgeauftrag errichtet haben. Dieses wird dafür sorgen, dass die KESB im Fall der Urteilsunfähigkeit Kenntnis über die Existenz des Vorsorgeauftrags erhält und diesen validieren kann. Für die Aufbewahrung des Vorsorgeauftrags selbst gelten die gleichen Grundsätze wie für das Testament: Am besten bei einer Amtsstelle oder einer Urkundsperson; oder falls daheim: diskret, aber gut auffindbar an einem Ort, wo Sie wichtige Akten aufbewahren, die im Fall der Handlungsunfähigkeit eingesehen werden müssen. Idealerweise informieren Sie – neben der beauftragten Person – zudem mindestens eine Vertrauensperson über die Existenz des Vorsorgeauftrags.
Anleitung – So verfassen Sie Ihren Vorsorgeauftrag
Auf DeinAdieu können Sie in wenigen Minuten eine Vorlage für Ihren eigenen Vorsorgeauftrag erstellen. Den unten abgebildeten Prozess können Sie in unserem Vorsorgeauftrag-Generator durchführen.
Ersatzperson
Zweite Ersatzperson
Vergütung & Modalitäten
Nach den Personenangaben können Sie die Modalitäten der Vertretung bestimmen. Dabei geht es einmal um die Vergütung des Vorsorgeauftrags. Sie können festlegen, ob die Vertretung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Bei Entgeltlichkeit können Sie entweder auf die Honorarzusammenstellung der beauftragten Person und den ortsüblichen Ansatz verweisen, oder aber eine stündliche und/oder monatliche Obergrenze festlegen, um die Kosten zu deckeln.
Ein Hinweis erinnert Sie, den Vorsorgeauftrag mit den beauftragten Personen zu besprechen. Es ist sinnvoll, dass diese wissen, dass Sie sie nominiert haben. Nur dann können sie Ihre Interessen optimal wahren.
Danach können Sie optional eine periodische Erinnerung zur Aktualisierung Ihres Vorsorgeauftrags abonnieren. Schliesslich müssen Sie in die Datenverarbeitung einwilligen und die Einwilligung der beauftragten Personen einholen. Dies ist erforderlich, damit wir Ihren Vorsorgeauftrag generieren dürfen. Klicken Sie danach auf «weiter».
Abschluss: Speichern und Abschreiben
Sie können Ihre Vorlage auf Ihrem Computer abspeichern. Damit der Vorsorgeauftrag gültig ist, schreiben Sie diesen von Hand ab, mit Datum und Unterschrift. Zusätzlich können Sie diesen online bei DeinAdieu in einem digitalen Vorsorgedossier ablegen. So haben Sie jederzeit Zugriff darauf. Zudem können Sie dort auch weitere Dokumentvorlagen – zum Beispiel für Testamente oder Patientenverfügungen – ablegen.