Wie teilen wir das Erbe auf? – Die Erbteilung
Wenn jemand mehrere Erbinnen und Erben hinterlässt, bilden diese zunächst eine Erbengemeinschaft und sind gemeinsam am Nachlass berechtigt. Damit sie einzeln über ihren Erbteil verfügen können, ist eine Erbteilung durchzuführen. Wie diese ablaufen kann, erläutern wir in diesem Ratgeberartikel.
Was ist die Testierfähigkeit und was bedeutet sie?
Wer ein Testament verfassen oder als Erblasser einen Erbvertrag abschliessen möchte, muss testierfähig sein. Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, erbrechtliche Handlungen gültig vorzunehmen. Dazu braucht es die Volljährigkeit und die Urteilsfähigkeit. Grundsätzlich wird die Testierfähigkeit vermutet.
Vorsorgevollmacht und Vorsorgeauftrag – was ist das?
Seit 2013 kennt die Schweiz den Vorsorgeauftrag, der die frühere Vorsorgevollmacht ablöste. Beides dient dazu, vorsorglich jemanden mit der Interessenwahrung im Fall der Urteilsunfähigkeit zu betrauen. Wir erklären Ihnen, was die Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind und worauf es zu achten gilt.
Die Erbteilung – wer erbt wie viel?
Nach Eintritt eines Trauerfalls stellen sich oft unangenehme Fragen im Zusammenhang mit dem Erbe des Verstorbenen. Neben letztwilligen Verfügungen hilft die gesetzliche Erbfolge bei der Klärung weiter.
Die Erbberechtigung und der Erbschein
Am Erben eines Erblassers sind meist unterschiedliche Akteure berechtigt. Diese kann man durch Gesetz oder Verfügung von Todes wegen ermitteln. Wer nachlassberechtigt ist, hat dies mittels Erbschein zu beweisen. Wie man diesen erlangt, ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Die Unternehmensnachfolge sinnvoll finanzieren
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat der schweizerischen Wirtschaft. Damit das auch künftig so bleiben kann, ist es im Interesse aller, dass die Unternehmensnachfolge in diesen familiär geprägten Betrieben reibungslos funktioniert. Hier erfahren Sie, welche Aspekte Sie bei der Unternehmensnachfolge und Finanzierung beachten sollten und welche Neuerungen die Erbrechtsrevision mit sich bringen soll.
Enterben – leichter gesagt als getan
Manchmal wird man von gewissen Menschen so stark enttäuscht, dass die Vererbung des eigenen Nachlasses an diese Personen unangemessen erscheint. Während Sie gesetzliche Erben enterben können, ist dies bei Pflichtteilserben sehr schwierig.
Wie schreibe ich mein Testament?
Es ist gar nicht so einfach, ein Testament zu verfassen. Glücklicherweise gibt es inzwischen viele Hilfestellungen. Unser Testamentgenerator kann Sie zum Beispiel dabei unterstützen. In komplizierten Situationen ist der Beizug von Fachpersonen dennoch ratsam.
Erbrechtsrevision – Was ändert sich für mich?
Mit der Revision des Erbrechts ergeben sich die wohl grössten Änderungen seit seiner Einführung 1912. Die per 1. Januar 2023 in Kraft getretene Erbrechtsrevision betrifft unter anderem die Pflichtteile. Auch für die Unternehmensnachfolge und bei internationalen Sachverhalten sind im Rahmen weiterer Gesetzesrevisionen Neuerungen geplant.