Was sind die Pflichtteile meiner Kinder? Gibt es Alternativen?
Die Nachkommen jeder Erblasserin und jedes Erblassers haben einen Pflichtteilsanspruch, der ihnen grundsätzlich nicht entzogen werden darf. Was das für Ihr Testament bedeutet und welche alternativen Lösungen es gibt, erklären wir Ihnen in diesem Text.
Der Verwandtschaftsgrad ist entscheidend …
… für einige Zusammenhänge in Bezug auf die Nachlassabwicklung. Nicht nur der Erbteil wird von der Stellung in der Familie beeinflusst, auch der geschützte Pflichtteil und die Erbschaftssteuer können variieren. Die neue Erbrechtsrevision ist im Auge zu behalten.
Erbschaft und Vorsorge – wen wie einbinden?
Am Erbgang sind je nach Wille des Erblassers unterschiedlichste Parteien beteiligt. Es ist daher sinnvoll, schon frühzeitig mit ihnen über die Nachlassplanung zu sprechen und sinnvolle Lösungen zu finden. Dafür stehen Ihnen Fachpersonen beratend zur Seite.
Ehegatten bestmöglich absichern
Eheleute sind grundsätzlich berechtigt am Vermögen des jeweils anderen Ehepartners. In welchem Umfang bestimmt sich meist durch den gewählten Güterstand. Neben der Wahl eines solchen, stehen Ehegatten auch Nutzniessungsrechte zur gegenseitigen Absicherung zur Verfügung.
Vorrechte des Ehepartners
Durch das besondere Näheverhältnis der Ehegatten haben sich im Güter- und Erbrecht bestimmte Privilegien als sinnvoll bewiesen. Nicht nur erbt der überlebende Ehegatte „doppelt“. Es stehen ihm unter anderem auch Ansprüche auf Vorsorgeguthaben zu.
Moderne Bestattung – Körperspende, Anatomiegrab & Kryonik
Die Körperspende – Sterbliche Überreste in den Dienst des Gemeinwohls stellen Die Körperspende ist eine jahrhundertealte Institution, bei welcher der Spender seine gesamten sterblichen Überreste für Forschungs- und Lehrzwecke in den Fächern Medizin oder Biologie zur Verfügung stellt. Universitäten und andere Forschungsstätten sind auf Körperspenden angewiesen, um angehende Ärzte in Präparier- und Operationskursen bestmöglich auf […]
Der Erbvertrag – mehr Gestaltungsfreiheit & Sicherheit
Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite, weniger gebräuchliche Verfügungsform. Er hat einige Besonderheiten, mit denen in bestimmten Situationen mehr Gestaltungsfreiheit, aber auch mehr (Rechts-)Sicherheit für die Vertragsparteien geschaffen werden kann.
Brauchen wir einen Konkubinatsvertrag?
Immer weniger Personen in der Schweiz heiraten. Stattdessen entscheiden sie sich, eine faktische Lebensgemeinschaft (Konkubinat) zu führen. Welche rechtlichen Folgen diese Entscheidung hat und wie Sie einander dennoch absichern können, erläutert dieser Beitrag.
Die Erbengemeinschaft – wann und wozu?
Gibt es in einem Erbgang mehrere Erbinnen und Erben, so erhalten diese mit dem Tod des Erblassers den Nachlass zu Gesamteigentum. Sie bilden bis zur Teilung eine Erbengemeinschaft. Was das für Sie bedeutet, wird in diesem Artikel erläutert.