Die Berechnung der Errungenschaft
Vor der Berechnung des Nachlasses findet die güterrechtliche Auseinandersetzung statt. Diese ist für den Start des Erbgangs unerlässlich. Als Resultat der Errungenschaftsberechnung entsteht der sogenannte Vorschlag. Dieser wird hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt.
Wechsel zur Gütergemeinschaft
Der reguläre Güterstand zweier Ehegatten ist die Errungenschaftsbeteiligung. Durch Übereinkunft kann die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung vereinbart werden. Je nach (vertraglicher) Ausgestaltung kann es zu Konsequenzen im Erbgang kommen.
Erbschaft: Die Aufteilung des Erbes
Nach dem Tod des Erblassers muss geklärt werden, wer erbberechtigt ist. Der Nachlass wird anschliessend bestimmt und unter den Erben aufgeteilt. Gestützt auf die Anordnung des Erblassers im Testament teilt der Willensvollstrecker die Erbschaft.
Stiftung und Trust
Unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten stehen zur Verselbstständigung eines Vermögens zur Verfügung. Zu den „Sozialen“ gehört hierzulande insbesondere die Stiftung. Die Familienstiftung als Spezialfall bekämpft Problematik der Vermögenszersplitterung.
Absicherung des Konkubinatspartners – wie geht man am besten vor?
Viele Paare sind heute ohne Trauschein und ehegüterrechtlichen Schutz glücklich. Um den Konkubinatspartner im Todesfall abzusichern, können verschiedene Massnahmen ergriffen werden. Denn in der gesetzlichen Erbfolge geht der Konkubinatspartner leer aus.
Entlastung durch einen Willensvollstrecker
Während eines Erbgangs sind viele Angehörige emotional überfordert. Daher scheint es ratsam, bei der Abwicklung des Erbgangs professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als Willensvollstrecker können nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen eingesetzt werden.
Wie wichtig ist der Erbschein?
Nach dem Ableben einer Person müssen zunächst all deren Vermögenswerte ausfindig gemacht werden. Anschliessend ersucht eine kantonal bestimmte Behörde den Kreis der Erbberechtigten. Diese erhalten einen Erbschein, der zum Erbe berechtigt.
Die Wiederverheiratung und deren Konsequenzen
Wenn Kinder zugunsten des überlebenden Elternteils auf ihren Erbteil verzichten, lohnt es sich, im Erbvertrag eine Klausel für den Fall einer Wiederverheiratung einzubauen. So lässt sich das Familienvermögen wahren. Langfristig profitieren die Kinder trotzdem.
Soll ich die Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Nach dem Todesfall einer geliebten Person stellen sich viele Fragen bezüglich des Erbes. Insbesondere, ob die Erben der verstorbenen Person den Nachlass annehmen oder ausschlagen sollen. Für die Beantwortung dieser Frage stehen das öffentliche Inventar und die amtliche Liquidation zur Verfügung.