Die Anfechtung des Testaments
Grundsätzlich kann ein Erblasser frei über sein Vermögen verfügen. Wenn jedoch ein Mangel am Testament haftet, kann ein Erbe das Testament anfechten. Dies ist bspw. bei der fehlenden Urteilsfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserstellung der Fall.
Mit der Teilungsvorschrift den Oldtimer dem Sohn vermachen
Teilungsvorschriften geben dem Erblasser die Möglichkeit, den Erben bestimmte Gegenstände zuzuweisen. Einigen sich die Erben auf eine alternative Erbteilung, können sie die Anordnungen des Erblassers umgehen. Teilungsvorschriften sind von Vermächtnissen abzugrenzen.
Die Einsetzung von Ersatzerben
Wenn ein eingesetzter Erbe wegfällt, treten gemäss Eintrittsprinzip dessen Erben an seine Stelle. Diese Regelung kann mittels Einsetzung von Ersatzerben umgangen werden. Eine sinnvolle Formulierung hilft, den wirklichen Willen zum Ausdruck zu bringen.
Warum ein Testament als Absicherung nicht ausreicht
Konkubinatspartner sind in gewissen Bereichen den verheirateten Lebenspartnern gegenüber schlechter gestellt. Um Ihre/n Lebenspartner/in trotzdem abzusichern, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Verbreitete Irrtümer zu Vorsorge und Testament
Wenn es um die Nachlassgestaltung geht, kam es bereits zu kreativen Lösungen. Leider sind nicht alle gesetzlich anerkannt. Daher ist es wichtig, einige Irrtümer aufzudecken. So zeigt sich, dass besonders verheiratete Paare ihren Nachlass gesetzeskonform regeln sollten.
Lösungen im Erbrecht für Patchwork-Familien
Die aktuellen Gesetze sind nicht auf moderne Patchwork-Familien ausgerichtet, sondern orientieren sich noch am klassischen Familienmodell. Steuerliche Konsequenzen kann man in solchen Fällen beispielsweise mittels Nacherbeneinsetzung vorbeugen.
Was ist beim Vorsorgeauftrag zu beachten?
Durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter besteht die Möglichkeit einer Urteilsunfähigkeit. Der Vorsorgeauftrag kann im Vorfeld eine Vertrauensperson bezeichnen, die sich dann um die notwendigen Angelegenheiten kümmern kann. Es sind Formvorschriften zu beachten.
KESB – Was ist sie und wann kommt sie zum Einsatz?
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde („KESB“) sorgt für den Schutz von Personen. Diese können sich selbst meist nicht um ihre Bedürfnisse kümmern. Das Ziel ist die leichteste Einschränkung der persönlichen Freiheit, die zum Schutz des Individuums zwingend notwendig ist.
KESB – Wie und wogegen wehr ich mich?
Die KESB greift in Gefährdungssituationen ein. Da oftmals tief in familiäre Situationen eingegriffen wird, kann gegen ihre Entscheide vorgegangen werden. Die KESB sollte im Grundsatz also immer verhältnismässig handeln.