Bank und Post benachrichtigen im Todesfall
Beim Tod eines Erblassers müssen Sie die verstorbene Person bei allen Institutionen und Banken abmelden. Auch die Post ist über den Todesfall zu informieren. Wir empfehlen Ihnen, ein Bankkonto für die Abwicklung des Nachlasses zu belassen.
Polizei benachrichtigen im Todesfall
Wen muss ich benachrichtigen wenn jemand gestorben ist? Muss die Polizei im Todesfall kommen?
Berücksichtigung einer gemeinnützigen Organisation – Testamentspende
In einem Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser im Rahmen der frei verfügbaren Quote auch gemeinnützige Organisationen begünstigen. Mit dem Vermächtnis kann er eine Organisation am Nachlass beteiligen, ohne dass die Organisation dabei eine Erbenstellung bekommt.
Wohnrecht – lebenslanges Wohnen im Eigenheim
Man kann ein Wohnrecht beantragen, um die individuelle Wohnsituation im Todesfall abzusichern. Unter dem Wohnrecht versteht man das Recht, ein Gebäude oder einen Teil davon zu bewohnen. Im Gegensatz zur „Nutzniessung“ ist die Nutzung beim Wohnrecht persönlich und nicht übertragbar.
Die öffentliche Beurkundung – wann braucht es einen Notar?
Das Testament wird vom Erblasser ohne Beteiligung möglicher Erben oder Vermächtnisnehmer errichtet. Dies kann heikel sein, da die letztwillige Verfügung erst nach dem Tod des Verfassers Wirkung entfaltet. Der Gesetzgeber hat daher zum Schutz aller Beteiligten Formvorschriften erlassen.
Die Sorgerechtsverfügung – Vormund im Todesfall
In einer Sorgerechtsverfügung kann man festhalten, welchen Vormund man im Todesfall für seine Kinder wünscht. Eine solche Verfügung ist für die KESB nicht bindend. Hatte das Kind regelmässig Kontakt mit dem vorgeschlagenen Vormund, so ist dies äusserst vorteilhaft.
Erbvorbezug: Das gilt es zu beachten
Der Erbvorbezug ist eine besondere Form der Schenkung. Diese unentgeltliche Zuwendung muss sich der Bezüger jedoch bei der Verteilung des Nachlasses an seinen Erbteil anrechnen lassen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, um spätere Konflikte zu vermeiden.