Mit der Herabsetzungsklage den Pflichtteil wiederherstellen
Jede Person kann im erlaubten Rahmen über ihren Nachlass frei entscheiden. Verletzt sie allerdings Ihren geschützten Pflichtteil, so können Sie gemäss Schweizer Erbrecht eine Herabsetzungsklage erheben. Bei einem erfolgreichen Ausgang wird mit dieser Klage Ihr Pflichtteil wiederhergestellt.
Die Pflichtteile im Erbrecht
Das Gesetz in der Schweiz regelt nicht nur, wer die regulären Erben einer Person sind. Es schreibt auch vor, welcher Anteil an der Erbmasse diesen im Normalfall zusteht. Zur Regelung der gesetzlichen Nachfolge greift das Schweizer Recht auf ein Parentelsystem zurück.
Die güterrechtliche Auseinandersetzung
Bevor es zur erbrechtlichen Auseinandersetzung kommen kann, muss die Erbmasse bestimmt werden. Bei Verheirateten ist demnach immer zuerst die güterrechtliche Auseinandersetzung vorzunehmen. Hierbei ist der Güterstand der Eheleute entscheidend.
Erbschaftssteuer Schweiz – Ein Überblick über die Kantone
Die Schweiz hat die Besonderheit, dass die Kantone und Gemeinden ihre eigenen Steuern festlegen und erheben können. Eine dieser kantonalen Steuern ist die Erbschaftssteuer. Dabei gibt es von Kanton zu Kanton teils starke Unterschiede.
Die erbrechtliche Auseinandersetzung
Nach dem Ableben einer Person steht die Teilung des Erbes an. Die Berechtigten bilden eine Erbengemeinschaft, in welcher sie anderweitige Entscheidungen treffen können. Gewisse Grundsätze in der Teilung der Erbschaft sind aber zwingend einzuhalten.
Nottestament: Voraussetzungen und zustande kommen
Ein Nottestament kann in Ausnahmefällen erstellt werden. Dieses wird mündlich an zwei Zeugen abgegeben und ist nur für eine beschränkte Dauer gültig.
Ungültigkeitsklage eines Testaments
Weist ein Testament Mängel auf, kann es angefochten werden. Dabei gibts zwei Klagearten.
Der Ehevertrag
Vor und auch nach der Eheschliessung können Eheleute einen Ehevertrag eingehen. Darin können sie ihren Güterstand regeln. Auch einzelne Vermögenswerte sind als Teil eines Ehevertrages aufnehmbar. Als Formerfordernis wird die öffentliche Beurkundung verlangt.
Ausgleichungspflicht unter den Erben
Verstirbt eine Person, so ist die Erbmasse beziehungsweise die Teilungsmasse unter den Erben aufzuteilen.