Wer Dr. med. Alois Birbaumer, pensionierter Kinderarzt, fragt, ob jeder von uns eine Patientenverfügung brauche, der bekommt eine klare Antwort: «Wer seinen Willen über sein persönliches Leben und die Form seines Sterbens, seines Todes äussern möchte, der muss sich frühzeitig darum kümmern. Und derzeit ist es wohl die beste Lösung, eine Patientenverfügung auszufüllen.»
In einer Patientenverfügung seinen Willen kundtun
Patientenverfügungen gibt es in den unterschiedlichsten Varianten im Internet und bei vielen Anbietern. In jeder Lebenslage, in jedem Lebensalter sollte die Patientenverfügung entsprechend angepasst werden. «Junge, gesunde Menschen brauchen meist kaum mehr als eine einfache Patientenverfügung», sagt Birbaumer. «Sie bestimmen etwa, wer auf die Intensivstation darf. In der Regel sind das nur Verwandte, nicht aber Freunde, Freundinnen. Oder sie bestimmen, welche Vertrauensperson bei Verlust des Bewusstseins schlussendlich das Sagen hat, ob und wann lebenserhaltenden Massnahmen eingesetzt werden oder eben nicht.»
Chronischkranke wiederum füllen eine kompliziertere Patientenverfügung aus, besprechen sie mit ihrem Arzt, mit dem Pflegeteam und natürlich den Angehörigen. Dasselbe gilt auch für ältere Menschen. Die Patientenverfügung von Pro Senectute beispielsweise ist sehr umfangreich, und etwas kompliziert auszufüllen. «Gerade für ältere Menschen ist es wichtig, dass sie alles regeln, bevor sie in eine kritische Lebenslage kommen oder dement werden», sagt Birbaumer. Wichtig ist auch, dass die Patientenverfügung immer wieder der neuen Situation angepasst wird.
Der eigene Wille muss umgesetzt werden
Mit einer Patientenverfügung kann man fast alles regeln. Alois Birbaumer: «Das beginnt bei der Reanimation. Will ich die, will ich die nicht. Sollen Ärzte lebenserhaltende operative Eingriffe machen, will jemand Infusionen, möchte jemand den Fastentod sterben. Also: auf Trinken und Essen verzichten. Ebenfalls bestimmen kann jemand in seiner Patientenverfügung, wie er beerdigt werden möchte: kremiert oder erdbestattet. Will jemand bei einem Hirntod seine Organe spenden, oder den Körper der Anatomie einer Universität vermachen. All diese Fragen kann eine Patientenverfügung beantworten», sagt der pensionierte Kinderarzt. «Und dieser eigene, persönliche Wille muss umgesetzt werden. Das ist im ZGB-Artikel 378 des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts geregelt. Es trat per 1. Januar 2013 in Kraft.»
Aber wie wissen die Ärzte, Ärztinnen, die Intensivmediziner, die Rettungsfachleute, was der nicht ansprechbare Patient, die hirnverletzte Patientin will? «Nun, die Verfügung muss irgendwo hinterlegt werden. Und der Zugangscode zu diesem Dokument muss man auf sich tragen. Meine Patientenverfügung beispielsweise habe ich bei EXIT hinterlegt», sagt der erfahrene Mediziner. «So ist sie von überall her online abrufbar. Sie gehört nicht in den Kassenschrank. Gut ist, wer eine Kopie davon einer Vertrauensperson aushändigt, oder dem Hausarzt. Noch besser wäre es, wenn die Verfügung auf dem Chip der Krankenkassenkarte gespeichert wäre. Aber dann benötigen Spitäler, Ärzte, Rettungsleute Lesegeräte.» Birbaumer lacht. «Und das kostet und kostet, das dauert. Es ist sehr schwierig.»
Eine Reanimation ist kaum zu verhindern
Und auf noch etwas weist Birbaumer hin. «Würde jetzt jemand vor mir auf der Strasse zusammenbrechen, ich würde sofort mittels Telefon 144 die Sanität aufbieten und gleichzeitig mit der Reanimation der Person beginnen – und zwar mit allen verfügbaren Mitteln. Egal, was in seiner mir zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbaren Patientenverfügung steht.» Die Patientenverfügung sei dann wichtig, wenn jemand nicht mehr ansprechbar sei. Etwa nach einer Hirnblutung, einem Hirninfarkt oder einer anderen das Bewusstsein trübenden Erkrankung. «Dann müssen Angehörige wissen, ob der Patient, die Patientin mit allen Mitteln und aller medizinischen Kunst um jeden Preis am Leben erhalten werden soll, selbst dann, wenn der Patient danach lebenslänglich schwerstbehindert sein könnte. Diese schwierigen Entscheide sollte man den Angehörigen unbedingt abnehmen – und zwar durch eine Patientenverfügung.»
Als Kinderarzt kümmerte sich Alois Birbaumer darum, Tausende von Babys zu einem guten Start in diese Welt zu verhelfen. Einige musste er beim Sterben begleiten, den Angehörigen versuchte er Trost zu spenden. «Ich wurde mit vielen existentiellen Fragen konfrontiert, bis zur Frage was denn ein lebenswertes Leben bedeutet.» Heute engagiert sich der fröhliche Luzerner in der Palliative Care-Bewegung. Er half Palliative Care Vereine aufzubauen, beteiligte sich an einem Projekt eines Hospiz-Aufbaus, präsidierte in Zug den Verein der Sterbebegleitenden. «Heute kümmere ich mich um Menschen, die an der Schwelle zum Tod stehen, einer äusserst interessanten Arbeit – und dabei ist die Patientenverfügung immer wieder ein grosses Thema.»
Text: Martin Schuppli/Foto: Daniela Friedli, ihrefotografin.ch