Wenn Sie Ihre Enkelkinder maximal begünstigen möchten, müssen Sie die Pflichtteile Ihres Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin sowie Ihrer Kinder berücksichtigen. Seit Inkrafttreten der Erbrechtsrevision Anfang 2023 betragen die Pflichtteile immer […]
Sie können in Ihrem Testament oder Erbvertrag grundsätzlich jede rechtsfähige Person begünstigen. Dazu zählen natürlich auch Ihre Enkel. Ohne letztwillige Verfügung erben Ihre Kinder allerdings vor Ihren Enkeln. Weiteres zum […]
Das Erbrecht unterscheidet zwischen gesetzlichen und eingesetzten Erben sowie Vermächtnisnehmern. Gewisse gesetzliche Erben sind gemäss Art. 470 f. ZGB pflichtteilsgeschützt. Über alles, was über diesen geschützten Pflichtteil hinausgeht, kann der […]